Rechtsanwalt Marwin H. Roth ist seit dem Jahr 1984 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er verfügt über eine mehr als 30jährige Berufserfahrung im Erb- und Arbeitsrecht.
RA Marwin H. Roth ist seit über 30 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und auf diesem Gebiet bundesweit tätig. Er wickelte seither mehr als 9.000 Fälle arbeitsrechtlicher Art ab. Sein Ruf gilt über die Landesgrenzen des Saarlandes hinaus. Er betreut etliche Mandanten, die trotz der Entfernung zum Kanzleisitz auf seine Erfahrung vertrauen.
Weiterhin ist Marwin H. Roth Fachanwalt für Erbrecht. Er berät und vertritt Mandanten bundesweit in erbrechtlichen Fragen. Der Erbrechtsspezialist Roth vertritt die Interessen seiner Klienten in Erbrechtsstreitigkeiten sowohl außergerichtlich wie gerichtlich bundesweit. Er nimmt regelmäßig an den jährlichen Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) für Fachanwälte teil, um sich im Arbeitsrecht und Erbrecht weiterzubilden. Seit Jahren hält RA Roth Vorträge in erbrechtlichen Fragen.
Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth ist zudem zertifizierter Testamentsvollstrecker (A.G.T.). Er führt Abwicklungsvollstreckungen und Dauervollstreckungen durch und setzt dort seine langjährige breite Erfahrung ein.
Die Kanzlei verfügt über ein Erbrechtskompetenzteam. Darin wirken Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth, seine Assistentin Alexandra Meier, Rechtsanwalt Dominik Auer mit Schwerpunkt Erbschaftssteuerrecht und Steuerrecht und der Steueroberinspekteur a.D. Friedhelm Gräßer zur Lösung aller denkbaren Erbschaftsfragen und Erbschaftssteuerfragen zusammen.
RA Roth ist sowohl beratend wie auch forensisch (bei Gericht) tätig. Er kann bei allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten bundesweit und dem Bundesarbeitsgericht tätig werden.
Sprachkenntnisse: Französisch und Englisch